Die Scientology Kirche wird in Spanien offiziell als eine Religion anerkannt. Am 31. Oktober 2007 hat der Nationale Gerichtshof in Madrid eine einstimmige, wegweisende Entscheidung verkündet, die das Recht auf Religionsfreiheit in Spanien bekräftigte, indem anerkannt wurde, dass die Nationale Scientology Kirche von Spanien eine Religionsgemeinschaft ist, der das ganze Spektrum an Rechten zusteht, die aus der Eintragung in die Liste religiöser Körperschaften der Regierung entstehen.

Diese Anerkennung kennzeichnete das Ende einer Ära, in der spanische Scientologen gezwungen waren, für ihre Rechte auf Religionsfreiheit zu kämpfen. Sie rehabilitierte die Scientology Kirche in Spanien und bedeutete einen Neuanfang für alle spanischen Scientologen.

„Das Gericht entscheidet, dass wir die Angeklagten freisprechen müssen, und spricht sie somit ohne Vorbehalte frei.“

Heute kann der legitime Status der Scientology als Weltreligion nicht infrage gestellt werden. Die Scientology ist vollständig entwickelt, was ihre Theologie, ihre religiöse Praktik und Organisation betrifft. Die Bedeutung und der Umfang der Religion lässt sich aus den 11.000 Scientology Kirchen, Missionen und mit ihnen verbundenen Organisationen in Ländern in aller Welt erschließen.

Wegweisende Entscheidung im Hinblick auf Religionsfreiheit

Die Entscheidung im Hinblick auf die Scientology Kirche ist aus einer Reihe von Gründen äußerst bedeutsam. Erstens erkannte der Nationale Gerichtshof den rechtlichen Status der Nationalen Scientology Kirche von Spanien als „Religionsgemeinschaft“ an, wodurch ihr das grundlegende Recht auf die gemeinschaftliche Praxis und Ausübung der Religionsfreiheit mit ihren Gemeindemitgliedern zugestanden wurde.

Zweitens entschied der Nationale Gerichtshof nach Prüfung der Beweismaterialien des Falles, dass keine Frage der Störung der öffentlichen Ordnung bestand und dass die Kirche religiöse Ziele verfolgte, gemäß Artikel 3.2 des Organgesetzes über Religionsfreiheit.

Drittens stellte der Nationale Gerichtshof fest, dass die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für die Anwendung in ganz Europa und vom Spanischen Verfassungsgericht für die Anwendung in Spanien entwickelten Grundsätze der Religionsfreiheit und der Kriterien zur Eintragung einer Religion auf die Scientology Kirche und die Scientology Religion Anwendung finden müssen.

Der Nationale Gerichtshof untersuchte gründlich die gestaltenden Dokumente, Ziele und Zwecke der Scientology Kirche und gelangte einstimmig zu dem Schluss, dass die Nationale Scientology Kirche von Spanien das Recht hat, gemäß dem spanischen Gesetz als eine Religion eingetragen zu werden.

Genauer gesagt stellte der Nationale Gerichtshof fest, dass das Recht der Scientology Kirche, als eine Religionsgemeinschaft eingetragen zu werden, einen Ausdruck ihres Rechtes auf Religionsfreiheit darstellt sowie ihres Rechtes auf die gemeinschaftliche Ausübung der Scientology Religion. Im Hinblick auf diese Schlussfolgerung bestätigte der Gerichtshof das Prinzip:

Dass die Eintragung einer Religionsgemeinschaft in das Verzeichnis in erster Linie die Anerkennung ihres gesetzlichen Status als Religionsgemeinschaft beinhaltet, das heißt, die gesetzliche Identifikation und Zulassung einer Gruppe von Menschen, die ohne Zwangsausübung ausgesetzt zu sein beabsichtigt, von ihrem Grundrecht auf die gemeinschaftliche Ausübung der durch Artikel 5.2 des spanischen Gesetzes über Religionsfreiheit garantierten Religionsfreiheit Gebrauch zu machen.

Der Nationale Gerichtshof stützte sich auch auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, insbesondere die einstimmige Entscheidung des Menschenrechtsgerichtshofs vom 5. April 2007, Scientology Kirche Moskau gegen Russland, worin bekräftigt wurde, dass die Scientology Kirche das Anrecht auf die Rechte und Schutzmaßnahmen für Religionsfreiheit hat, die Religionsgemeinschaften zukommen, gemäß Artikel 9 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK), einem internationalen Abkommen über Menschenrechte, das von Spanien unterzeichnet und ratifiziert wurde. Der Menschenrechtsgerichtshof verlieh in seiner Entscheidung, die Rechte von Scientologen und ihrer religiösen Vereinigungen auf Religionsfreiheit zu bestätigen, grundlegenden Prinzipien der Religionsfreiheit und des Pluralismus Ausdruck.

Die Entscheidung des Nationalen Gerichtshofs ist äußerst bedeutsam, denn sie stellt eine weitere offizielle Anerkennung der Scientology Kirche als religiöse Organisation in Europa dar, und zwar durch einen prominenten Mitgliedsstaat der Europäischen Union. Die Entscheidung des Nationalen Gerichtshofs ordnet an, dass Scientologen und ihren religiösen Vereinigungen dieselben Rechte und Privilegien zugestanden werden wie Mitgliedern anderer in Spanien eingetragener religiöser Organisationen.

Des Weiteren demonstriert die Tatsache, dass sich der Nationale Gerichtshof in seiner Entscheidung, dass die Scientology Kirche dazu berechtigt ist, als eine Religionsgemeinschaft in Spanien eingetragen zu werden, auf das Urteil des Straßburger Gerichts im Fall Scientology Kirche Moskau gegen Russland stützt, dass die Grundprinzipien der Religionsfreiheit, die im russischen Fall zum Ausdruck gebracht werden, in den 47 Mitgliedsstaaten, die den Europarat umfassen und die die EMRK unterzeichnet und ratifiziert haben, Anwendung finden. Die Entscheidung des Nationalen Gerichtshofs bescheinigt der Scientology Kirche das gesamte Spektrum an Rechten, die sich mit Religionsfreiheit befassen und die durch die EMRK in jedem Land garantiert werden, welches das Abkommen unterzeichnet und ratifiziert hat.

Das Recht der Scientology, als Religionsgemeinschaft eingetragen zu werden, „als Ausdruck ihres Rechtes auf Religionsfreiheit“

In seiner Entscheidung, welche die Ablehnung des Justizministeriums aufhob, die Scientology als eine Religionsgemeinschaft einzutragen, stellte der Nationale Gerichtshof fest, dass die Scientology Kirche von Spanien das Recht hatte, als eine religiöse Körperschaft eingetragen zu werden, „als Ausdruck ihres Rechtes auf Religionsfreiheit“.

Der Spanische Gerichtshof stellte fest, dass dieses Recht auf Religionsfreiheit gesetzlich durch Artikel 16 der spanischen Verfassung geschützt ist. Das Gericht stellte auch fest, dass der Antrag der Scientology Kirche, als Religionsgemeinschaft eingetragen zu werden, Grundrechte implizierte, die gemäß Artikel 10.2 der Verfassung entsprechend der Europäischen Menschenrechtskonvention zu interpretieren sind.

Angesichts der Notwendigkeit, sich nach grundlegender internationaler Autorität im Hinblick auf Menschenrechte zu richten, stützte sich der Spanische Gerichtshof auch auf die wichtigsten Grundsätze in Bezug auf Religionsfreiheit, die vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof entwickelt und zum Ausdruck gebracht worden waren. Das Gericht hob die Erklärung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs hervor, dass das durch Artikel 9 der EMRK geschützte Recht auf Religionsfreiheit „einen der Grundpfeiler der demokratischen Gesellschaft darstellt“, und stellte fest, dass diese Freiheit im Zusammenhang mit der Notwendigkeit stehen muss, religiösen Pluralismus zu sichern. Das Gericht bemerkte ebenfalls, dass „das Recht auf Religionsfreiheit, so wie es in der [EMRK] aufgefasst wird, jegliche Bewertung seitens des Staates in Bezug auf die Legitimität religiöser Überzeugungen oder deren Ausdrucksmittel ausschließt“. Auch bemerkte das Gericht, dass die gemäß Artikel 9 der EMRK verfügte „Pflicht der Neutralität und Unparteilichkeit“ mit „dieser Bewertung der Legitimität von Glaubensinhalten unvereinbar ist“.

Bezeichnenderweise hat der Spanische Gerichtshof beobachtet, dass diese Grundprinzipien religiöser Freiheit in Urteilen des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs jüngerer Vergangenheit „erneut bekräftigt wurden“, einschließlich des Urteils des Straßburger Gerichtshofs im Falle Scientology Kirche Moskau gegen Russland.

Das Gericht stellte dann fest, dass das Spanische Verfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 15. Februar 2001 (46/01) die Kriterien festschrieb, die bei Fällen über Religionsfreiheit zur Anwendung gebracht werden sollen, und wie die vom Menschenrechtsgerichtshof entwickelten Grundprinzipien zu interpretieren sind. Das Gericht fasste diese Kriterien wie folgt zusammen:

  • Die Anerkennung des rechtlichen Status einer Organisation als „Religionsgemeinschaft“ sowie ihres „Grundrechts der gemeinschaftlichen Ausübung der Religionsfreiheit [frei von Zwang], wie sie in Artikel 5.2 des spanischen Gesetzes über Religionsfreiheit“ festgeschrieben ist.
  • Der präzisierte „Status“ einer religiösen Körperschaft, der dadurch gewährt wird, dass sie in das Verzeichnis eingetragen wird, ist weit gefasst und besagt nicht nur, dass die Rechtmäßigkeit einer religiösen Körperschaft anerkannt wird. Er schützt auch konkrete Bekundungen der Religion, „welche die Mitglieder der Gruppe oder der eingetragenen Gemeinde in der Ausübung ihrer Grundrechte vollziehen“, um zu gewährleisten, dass „es ihnen ermöglicht wird, gemeinschaftlich Religionsfreiheit ohne Zwänge, Hindernisse oder Störungen jedwelcher Art wahrzunehmen“.
  • Das Registrierungsverfahren „ermächtigt den Staat nicht“, irgendwelche Kontrolle über die Bewertung auszuüben, ob religiöse Anschauungen oder die Mittel, um diese zum Ausdruck zu bringen, legitim sind.
  • Da die Registrierung ein wesentlicher Ausdruck der Religionsfreiheit ist, unterliegt jeder Versuch des Staates, dieses Recht zu beschränken, strenger Überprüfung; dementsprechend dürfen Behörden, die für die Registrierung verantwortlich sind, keine freie Verfügungskraft ausüben, um die Registrierung zu verwehren, „vielmehr sind ihre Handlungen reglementiert“.

Unter Anwendung dieser Grundsätze der Religionsfreiheit und der Kriterien für die Registrierung einer Religion auf den vorliegenden Rechtsfall untersuchte das Gericht Beweismaterialien, welche die Gründung oder Einrichtung der Scientology Religion in Spanien dokumentierten, ihre religiösen Ziele und Absichten, ihre religiösen Aktivitäten und Funktionen, die Bestimmungen ihrer Funktion, ihre repräsentativen Organisationen und ihre Körperschaften der Kirchenleitung.

Keine Verstöße gegen die öffentliche Ordnung

Außerdem untersuchte das Gericht auch die Akten, gemäß Artikel 3.2 des Organgesetzes über Religionsfreiheit, um festzustellen, ob der Staat dem Anrecht der Kirche auf Religionsfreiheit wegen Verstößen gegen die öffentliche Ordnung oder weil die Kirche nichtreligiöse Ziele verfolgt, Einschränkungen auferlegen könnte. Das Gericht befand, dass keine derartigen Beweise existierten:

Die positive Schlussfolgerung, sie als eine religiöse Körperschaft einzustufen, entspringt als Anscheinsbeweis den vorgelegten Statuten und auch den Lehren und geht auch aus der Tatsache hervor, dass die Vereinigung anderen ähnelt, die rechtmäßig in Ländern mit ähnlicher Rechtslehre und Kultur eingetragen wurden.

Beruhend auf diesen Ergebnissen „verkündete das Gericht das Recht der [Nationalen Scientology Kirche von Spanien], im Verzeichnis religiöser Körperschaften des Justizministeriums eingetragen zu werden“.

Konsequenzen: Grundrechte, die aus der Eintragung in das Verzeichnis entstehen

Der Beschluss des Spanischen Nationalen Gerichtshofs, dass die Scientology Kirche als „Religionsgemeinschaft“ behandelt werden muss, die ein Anrecht auf die Rechte und den Schutz hat, die gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention und der spanischen Verfassung derartigen Gruppen zustehen, stellt eine weitere richterliche Entscheidung dar, die anerkennt, dass die Scientology Kirche nicht anders behandelt werden darf als andere religiöse Organisationen, und dass der Kirche und ihren Gemeindemitgliedern das Recht auf Religionsfreiheit zusteht, das von internationalen Menschenrechtsgesetzen und dem Gesetz des Landes geschützt wird.

Weiterhin ist festzuhalten, dass aus der Eintragung als Religion in Spanien eine Reihe weiterer grundlegender Rechte entstehen. Das Spanische Verfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 15. Februar 2001 einige der wichtigsten Vorteile aufgeführt, die mit der Eintragung einhergehen. Diese umfassen „eine respektvolle Einstellung des Staates im Hinblick auf das Glaubensbekenntnis und die religiösen Praktiken“, die staatliche Bereitstellung „erforderlichen Schutzes“ der religiösen Praktiken und das staatliche Ergreifen von Antidiskriminierungsmaßnahmen in Bezug auf „die reale und wirksame“ Durchsetzung der Rechte der Scientology Kirche und ihrer Gemeindemitglieder auf Religionsfreiheit. Das Verfassungsgericht stellte auch Folgendes fest:

  • Anerkennung verleiht einer Religionsgemeinschaft einen bestimmten Status, der sich in der vollständigen Unabhängigkeit äußert, die in Artikel 6.1 des Organgesetzes über Religionsfreiheit festgeschrieben ist, demgemäß religiöse Institutionen oder Bekenntnisse „ihre eigenen Regeln der Organisation, interne Regelungen und Mitarbeiterrichtlinien festlegen dürfen“. Diese Selbstregulierungskompetenzen können die Bestimmung der Struktur der Institutionen umfassen mit dem Zweck, ihre Ziele zu verwirklichen.
  • Die Anerkennung fordert „angemessenen Respekt“ für die religiösen Überzeugungen derartiger Organisationen. Die Anerkennung bietet außerdem besonderen Schutz gegen jene, die „mit Gewalt, Androhungen, Krawallen die Handlungen, Funktionen, Zeremonien oder Ausübungen der Glaubensbekenntnisse verhindern, unterbrechen oder stören, die im entsprechenden Verzeichnis des Justizministeriums eingetragen sind ...“.
  • Die Anerkennung legt fest, dass „die Zustimmung zur Eheschließung im Rahmen der eingetragenen religiösen Bekenntnisse und gemäß den Bedingungen, die in Übereinkunft mit dem Staat ausgearbeitet wurden oder durch dessen Gesetzesvorschriften erlaubt sind, gegeben werden kann“, wodurch einer Ehe, die in einer beliebigen etablierten religiösen Form geschlossen wurde, die gebührende zivilgesellschaftliche Gültigkeit zukommt, so wie dies im Gesetz festgeschrieben ist.
  • Die Eintragung bildet die Grundlage für die Einführung von „notwendigen Maßnahmen, um religiösen Beistand in Militäreinrichtungen, Krankenhäusern, im Gesundheitswesen, in Gefängnissen und anderen Einrichtungen zu ermöglichen sowie die religiöse Ausbildung in öffentlichen Lehrzentren“.

Spanische Experten sind sich einig: Scientology ist eine Weltreligion

Die Entscheidung des Nationalen Gerichtshofs bestätigt die fundierten Stellungnahmen der führenden Experten Spaniens auf den Gebieten der Vergleichenden Religionswissenschaft, Religionsgeschichte, Religionswissenschaft und Soziologie, die alle einhellig darin übereinstimmen, dass die Scientology eine Religion ist. Zu den angesehenen spanischen Gelehrten, die zu diesem Schluss gekommen sind, gehören Urbano Alonso Galán, Doktor der Philosophie und Lizenziat der Theologie, Päpstliche Universität Gregoriana und Päpstliche Theologische Fakultät „San Bonaventura“, Rom (Scientology: Eine wahre Religion), und Dionisio Llamazares, Professor für Kirchenrecht, Universität Complutense Madrid (Juristische Bewertung der Konfessionen gemäß dem spanischen Gesetz).

Dr. Galán, einer der führenden Religionswissenschaftler der Welt, der als Diskussionsleiter in vom Vatikan einberufenen ökumenischen Kongressen gedient und mit Papst Johannes XXIII. und Paul VI. in religiösen Angelegenheiten zusammengearbeitet hat, verbrachte viele Jahre damit, die Scientology zu studieren, indem er die Schriften las und religiöse Zeremonien und Praktiken in mehreren Ländern beobachtete. Er schließt:

Aus meiner Sicht als Theologe und Philosoph und aufgrund dessen, dass ich die Schriften und Praktiken der Scientology Religion studiert habe, kann ich absolut bestätigen, dass es sich bei Scientology im wahrsten Sinne des Wortes um eine Religion handelt. Was man bei der Untersuchung des Glaubens und der Praktiken der Scientology Religion findet, ist eine Gemeinde von Menschen, die durch komplexe Glaubensformen in ihrer Suche nach dem Unendlichen, dem Heiligen, vereint ist und danach strebt, dem Menschen seine rechtmäßige Beziehung mit dem Göttlichen zurückzugeben.

Diese Schlussfolgerung durch den führenden spanischen Experten, dass es sich bei der Scientology um eine Religion handelt, spiegelt die Meinungen der bedeutendsten Experten aus anderen Ländern in aller Welt wider. (Siehe Experten ziehen den Schluss, dass es sich bei der Scientology um eine wirkliche Weltreligion handelt)

Die Scientology Kirche ist eine Weltreligion, die in der heutigen Zeit in aller Welt und in Spanien Wachstum verzeichnen kann. Gegenwärtig gibt es in Spanien Tausende von Scientologen, die ihren Glauben und ihre Religion in Scientology Kirchen, Missionen und zugehörigen Gruppen im ganzen Land ausüben.

Schlussfolgerung

Die Entscheidung des Nationalen Gerichtshofs in Madrid vom 31. Oktober 2007, der das Recht der Nationalen Scientology Kirche Spaniens anerkannte, als eine religiöse Körperschaft eingetragen zu werden, bekräftigt und legt definitiv fest, was Menschenrechtsexperten, Akademiker und zahlreiche internationale und nationale Gerichtshöfe bereits erkannt haben: dass es sich bei der Scientology um eine authentische Religion handelt und dass die Scientology Kirche eine religiöse Gemeinschaft ist, der das Anrecht auf das gesamte Spektrum der Menschenrechte zusteht, das derartigen Organisationen und ihren Gemeindemitgliedern zukommt.

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