XI. Eine probabilistische Bestandsaufnahme

Was nun folgt, ist eine Bestandsaufnahme der Punkte, die man wahrscheinlich bei jeder Bewegung, Organisation oder jedem System von Lehren, das als Religion zählen könnte, erkennen könnte. Man trifft gewöhnlich nicht all diese Punkte in jedem gegebenen Fall an, und man könnte entscheiden, wie viele davon für eine bestimmte Reihe von Glaubensinhalten und Bräuchen vorhanden sein müssten, um die Kriterien einer Religion zu erfüllen. In Anbetracht der sehr langen Zeitspanne der Geschichte des Menschen, während der Religionen ins Leben gerufen wurden, wird die Bestandsaufnahme zwangsmäßig diverse Tendenzen widerspiegeln, die unterschiedliche Grade der Verfeinerung bei religiösen Vorstellungen erkennen lassen, von hoch spezialisierten quasi-magischen Orientierungen im einen Extrem zu relativ abstrakten oder, wie man sagen könnte, ätherischen Auffassungen großer religiöser Belange und Entitäten am anderen Ende des Spektrums. Es liegt in der Natur der Sache, dass wohl keine Religion beide dieser Orientierungstypen in gleichem Maße umfasst, wenn überhaupt, selbst wenn man die interne Vielfalt und die unterschiedlichen Grade der Verfeinerung unter ihren Anhängern in Betracht zieht. Somit muss es daher offensichtlich sein, dass wohl keine Religion als Religion anerkannt würde, wenn sie eine hundertprozentige Affirmation all der Punkte der probabilistischen Bestandsaufnahme erreichen müsste. Die wahrscheinlichen Merkmale einer Religion sind wie folgt:

(1) der Glaube an eine Instanz (oder an Instanzen), die die normale Sinneswahrnehmung überschreitet (bzw. überschreiten) und sogar eine ganze postulierte spirituelle Ordnung des Seins enthalten kann;

(2) der Glaube, dass eine solche Instanz nicht nur die natürliche Welt und die soziale Ordnung beeinflusst, sondern direkt darauf einwirkt und sie erschaffen haben kann;

(3) der Glaube, dass irgendwann in der Vergangenheit ein deutlicher übernatürlicher Eingriff in menschliche Angelegenheiten stattgefunden hat;

(4) der Glaube, dass übernatürliche Instanzen die Geschichte und das Schicksal des Menschen überwacht haben; wenn diese Instanzen anthropomorph dargestellt werden, werden ihnen gewöhnlich definitive Zielsetzungen zugeschrieben;

(5) der vorherrschende Glaube, dass das menschliche Schicksal im Leben und im Leben nach dem Tod (oder in weiteren Leben) von der Beziehung abhängt, die mit diesen transzendentalen Kräften oder im Einklang mit ihnen hergestellt wird;

(6) es mag (aber nicht ausnahmslos) geglaubt werden, dass der Einzelne, während transzendente Instanzen willkürlich das Schicksal eines Einzelnen diktieren mögen, seine Erfahrung entweder in diesem oder im zukünftigen Leben (oder zukünftigen Leben) oder beidem beeinflussen kann, indem er sich auf vorgeschriebene Weisen verhält;

(7) es gibt vorgeschriebene Handlungen für einzelne, kollektive oder repräsentative Darbringungen – nämlich Rituale;

(8) es gibt Elemente versöhnlicher Handlungen, durch die Einzelne oder Gruppen demütig um besondere Unterstützung aus übernatürlichen Quellen bitten können;

(9) Bekundungen von Lobpreisungen, Hingabe, Dankbarkeit, Ehrerbietung oder Gehorsam werden angetragen oder in manchen Fällen von Gläubigen verlangt, gewöhnlich bei Vorhandensein symbolischer Darstellungen der übernatürlichen Instanz(en) des Glaubens; solche Ausdrucksformen der Grundhaltung begründen Gottesverehrung;

(10) Sprache, Gegenstände, Orte, Gebäude und Jahreszeiten, die insbesondere mit dem Übernatürlichen identifiziert werden, werden sakralisiert und können selbst zu Gegenständen der Verehrung werden;

(11) es gibt regelmäßige Darbringungen von Ritualen oder Erklärungen, Ausdrücken von Ergebenheit, Feiern, Fasten, kollektiver Buße, Pilgerschaft und Wiederaufführungen oder Gedenkfeiern oder Begebenheiten im irdischen Leben von Göttern, Propheten oder großen Lehrern;

(12) Anlässe von Verehrung und Erklärung von Lehren schaffen für Anhänger einen Sinn der Gemeinschaft und Beziehungen von Wohlwollen, Verbundenheit und gemeinsamer Identität;

(13) Moralregeln werden Gläubigen oft vorgeschrieben, obwohl die Bereiche ihres Belangs variieren: Sie können in legalistischen und rituellen Begriffen abgefasst sein oder auch als Konformität mit dem Geist einer weniger spezifischen, höheren Ethik dargestellt werden.

(14) Ernsthaftigkeit in der Zielsetzung, anhaltendes Engagement und lebenslange Hingabe sind normative Erfordernisse;

(15) je nach ihren Handlungen häufen Gläubige Verdienst oder Schuld an, die mit einem moralischen System von Belohnung und Bestrafung verbunden sind. Der präzise Zusammenhang zwischen Tat und Folge variiert. Er reicht von automatischen Wirkungen auf vorgegebene Ursachen bis hin zu dem Glauben, dass persönliche Schuld durch hingebungsvolle und rituelle Akte, durch Beichte und Reue oder durch das besondere Einschreiten übernatürlicher Kräfte annulliert werden kann;

(16) gewöhnlich gibt es eine spezielle Gruppe von religiösen Amtsträgern, die als Verwalter von heiligen Objekten, Schriften und Plätzen fungieren – Spezialisten der Doktrin, des Rituals und der Seelsorge;

(17) solche Spezialisten werden gewöhnlich für ihre Dienste entlohnt, sei es durch Tribut, Vergütung für bestimmte Funktionen oder durch eingesetzte Bezüge;

(18) wenn Spezialisten sich der Systematisierung der Doktrin widmen, wird gewöhnlich der Anspruch erhoben, dass religiöses Wissen Antworten für alle Probleme bietet und den Grund und Zweck des Lebens erklärt, wobei dies häufig auch vorgegebene Erklärungen über den Ursprung und die Funktion der physikalischen Welt und der menschlichen Psychologie miteinschließt;

(19) durch Bezugnahme auf Offenbarungen und Tradition wird Anspruch auf die Legitimität religiösen Wissens und religiöser Institutionen erhoben: Neuerung wird gewöhnlich als Restauration gerechtfertigt; und

(20) Anspruch auf Wahrheit der Lehre und Wirksamkeit der Riten werden keinen empirischen Überprüfungen unterworfen, da die Ziele höchst transzendent sind und für die Ziele sowie auch die willkürlichen Maßnahmen, die zu deren Erreichen empfohlen werden, Glaube gefordert wird.

XII. Religionen als historische Entitäten
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