IX. Abstrakte Definitionen

Wenn Religionen vom Staat Parität zugestanden werden soll, wird es notwendig, dass abstrakte, definitive Begriffe festgesetzt werden, die die Vielfalt religiöser Phänomene umfassen. Solch eine Verwendung abstrakter Sprache, die als „klinisch“ im Sinne dessen betrachtet werden kann, nicht durch bestimmte Traditionen und Vorurteile irgendeiner Religion kontaminiert zu sein, kann mit Sicherheit nicht alle wesensmäßigen Eigenschaften eines bestimmten Glaubens erfassen. Sie erschöpft weder die kognitiven noch die emotionalen Aspekte des Glaubens, des Rituals, des Symbolismus und der Einrichtungen. Dieser sozialwissenschaftliche Ansatz ermöglicht einen objektiven Vergleich, eine Analyse und Erklärung, jedoch vermittelt er nicht die gesamte Substanz der inneren Bedeutung oder die emotionale Anziehungskraft, die eine Religion für ihre eigenen Anhänger hat, und gibt auch nicht vor, das zu tun.

X. Die Bestandteile von modernen Definitionen
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