XXIV. Traditionelle Sekten

Genau genommen sind Bewegungen, welche als Sekten zu zählen sind, solche, die aus „abgesonderten Gläubigen“ gebildet wurden, das heißt Vereinigungen, welche sich aufgrund von Meinungsverschiedenheiten bezüglich Lehre, Praktik oder Organisation von den Mehrheitskirche(n) abgespalten haben, wobei sie jedoch deren weitgehende Tradition zum großen Teil mit ihnen teilen. Es ist dieses Element der Gemeinsamkeit und die Verringerung der Bedeutung ihrer Unterschiede über die Zeit, welche es ermöglichten, dass manche früheren Sekten in die Stellung aufstiegen, als Konfessionen angesehen zu werden. Konfessionen haben generell eine starke Gleichheit der Wertschätzung zueinander gemeinsam. Sie werden als solche anerkannt, wenn die Themen, auf denen Spannung mit der weitreichenderen Gesellschaft liegt – eine solche Spannung ist ein typischer Umstand von Bewegungen, die als Sekten bezeichnet werden –, sich aufgelöst oder zerstreut haben. Somit dienen die Baptisten, die Jünger Christi, die Kirche der Nazarener und in mancher Hinsicht sogar die Methodisten alle als Beispiel für Organisationen, die den Prozess von der Sekte zur Konfession durchlaufen haben. Die allmähliche Anerkennung des konfessionellen Status bestimmter Bewegungen ist auch ein Zeichen für das Wachstum der Toleranz in der breiteren Gesellschaft, weil ganz allmählich die rechtlichen Beschränkungen (in Europa) gegen diese Bewegungen und die gesellschaftliche Schmähung, unter der sie litten, letztendlich abgeschwächt wurden.

Nicht alle Sekten jedoch entwickeln sich zu Konfessionen, und viel hängt von den Umständen ihrer Entstehung ab und von ihrer Einstellung gegenüber der Welt, die ihre Lehren charakterisiert. Sekten wie die Zeugen Jehovas und die Christadelphians, die das frühe zweite Kommen zum primären Fokus ihrer Glaubensauffassungen machen, werden wahrscheinlich weiterhin unter sektiererischer Spannung mit der breiten Gesellschaft stehen, speziell dann, wenn sie ein energisches evangelistisches Programm verfolgen. Das gilt auch für Sekten wie zum Beispiel die Exklusiven (d. h. Plymouth) Brüder, die (obwohl sie auch den Glauben an die frühe Rückkehr von Christus unterstützen) sich hauptsächlich darauf konzentrieren, sich aus der breiteren Gesellschaft, welche als grundsätzlich sündig betrachtet wird, in ihre eigene ausschließliche Gemeinschaft zurückzuziehen. Die Spannung, die zwischen Sekten wie diesen und der Obrigkeit besteht, und gelegentlich zwischen den Sekten und der allgemeinen Öffentlichkeit, konzentrierte sich nicht unbedingt auf Angelegenheiten des Strafgesetzes, sondern auf die Weigerung der Sektenmitglieder, sich an den bürgerlichen Verantwortlichkeiten zu beteiligen, die von Bürgern allgemein erwartet werden. Somit haben sie typischerweise Einwände aus Gewissensgründen gegen den Militärdienst und einige Sekten begehrten die Befreiung von Schöffentätigkeit oder von der Mitgliedschaft in Gewerkschaften in Ländern (Großbritannien und Schweden), in denen die Mitgliedschaft in bestimmten Branchen tatsächlich oder praktisch obligatorisch war. Im Laufe der Zeit sind solche Gewissensrechte in einem Land nach dem anderen allmählich zugestanden worden, wie zum Beispiel das Recht der Zeugen Jehovas in den USA, vom Salutieren der Nationalflagge und der Teilnahme am Mitsingen der Nationalhymne in Schulversammlungen oder bei anderen öffentlichen Anlässen befreit zu sein. Christliche Sekten haben in diesen und anderen Fällen gekämpft und oft ihre Fälle vor nationalen und bisweilen internationalen Gerichtshöfen gewonnen; indem sie das getan haben, haben sie den Bereich ihrer religiösen Freiheit vergrößert. Aber wie jene Sekten, welche schließlich zu Konfessionen aufstiegen, waren auch sie, speziell in ihren frühesten Tagen als neue Bewegungen, oft Gegenstand von Verfolgung, Diskriminierung und Schikane.

XXV. Der Widerstand gegen neue Religionen
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